Grundbeiträge
Die Beitragsordnung nennt eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 € und einen Jahresbeitrag von 50 €. Im Eintrittsjahr wird der Jahresbeitrag zeitanteilig berechnet; danach ist er jeweils am 1. Januar fällig.
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Maßgeblich ist die jeweils gültige, wirksam beschlossene Beitragsordnung.
Die Beitragsordnung nennt eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 € und einen Jahresbeitrag von 50 €. Im Eintrittsjahr wird der Jahresbeitrag zeitanteilig berechnet; danach ist er jeweils am 1. Januar fällig.
Der mengenbezogene Mitgliedsbeitrag beträgt einheitlich 8 € je Gramm für alle Sorten. Es besteht keine verpflichtende monatliche Menge und keine zwölfmonatige Mengenbindung.
Der mengenbezogene Mitgliedsbeitrag beträgt 6 € je Gramm bei einer vereinbarten Mindestmenge ab 25 g pro Monat. Die monatliche Mindestmenge gilt für den gesamten Zeitraum von zwölf Monaten.
Die genannten Mengen dienen der Zuordnung zum jeweiligen Beitragsmodell. Sie begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Weitergabemenge. Gesetzliche Höchstmengen und die tatsächliche Verfügbarkeit bleiben unberührt.
Eine Kopie der gültigen Fassung kann unter anfrage@avkclub.de angefragt werden.