Berlin-
Zehlendorf
Hier befindet sich der operative Standort des AVK Club.
Zutritt und Weitergabe richten sich nach den gesetzlichen und vereinsinternen Voraussetzungen.

Anbau und Betrieb in Berlin
AVK Club ist die Kurzbezeichnung der Anbauvereinigung für Kannabis e.V. Unser Anbau, der operative Betrieb und unsere Vereinsaktivitäten finden in Berlin statt.
Vereinsinterne Aufnahmevoraussetzung: Vollendung des 21. Lebensjahres.
Über den AVK Club
AVK Club bezeichnet keine zweite Organisation, sondern ist die Kurzbezeichnung des Vereins. Der Anbau, der operative Betrieb und die Aktivitäten mit unseren Mitgliedern finden in Berlin statt.



Unser Berliner Standort
Mitgliederaktivitäten und betriebliche Abläufe sind am Standort in Berlin-Zehlendorf gebündelt.
Hier befindet sich der operative Standort des AVK Club.
Zutritt und Weitergabe richten sich nach den gesetzlichen und vereinsinternen Voraussetzungen.
Schematische Darstellung · Google Maps öffnet erst nach Auswahl
Route in Google MapsRechtlicher Vereinssitz: Ludwigsfelde. Der Vereinssitz dient ausschließlich der Verwaltung; dort findet kein Mitglieder- oder Publikumsverkehr statt. Die vollständige ladungsfähige Anschrift wird nach Bestätigung im Impressum genannt.
Sortenübersicht
Vier Sorten sind derzeit verfügbar. Acht weitere Sorten sind nach aktueller Vereinsangabe für September 2026 angekündigt.
Stand: 22.08.2026 · Verfügbarkeit kann sich ändern. Keine Abbildungen von Pflanzen in der Blütephase. Für die vier aktuell verfügbaren Sorten werden chargenbezogene Analysewerte aus den verlinkten Laborberichten ausgewiesen. Angaben zu Genetik und Terpenen werden weiterhin mit den zugrunde liegenden Unterlagen abgeglichen.Mitgliedschaft
Klare Aufnahmebedingungen und eine einfach nachvollziehbare Beitragsstruktur geben vor dem Antrag einen vollständigen Überblick.
Externe MitgliederplattformMITGLIED WERDEN↗Der Link führt zur externen Mitgliederplattform Cannanas.Die Vollendung des 21. Lebensjahres ist die vereinsinterne Aufnahmevoraussetzung; sie ist nicht als allgemeines gesetzliches Mindestalter auszuweisen.
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland muss entsprechend den geltenden Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden.
Vor der Aufnahme ist zu erklären, dass keine Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung besteht.
Mitglieder wirken beim gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau oder unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten aktiv mit. Einzelheiten regelt die Satzung.
Der Informationsweg
Struktur, Aufnahmebedingungen und Mitwirkung lesen.
Satzung, Beitragsordnung und vollständige Beitragsinformationen prüfen.
Erst danach zur gekennzeichneten externen Mitgliederplattform wechseln.
Datenschutz
Wir behandeln Mitgliedsdaten vertraulich, zweckgebunden und nur im erforderlichen Umfang. Gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfungen, Dokumentationen und Auskünfte an zuständige Behörden bleiben davon unberührt.
Datenschutzerklärung lesenUnser Maßstab ist, nur die Daten zu verarbeiten, die für Kontakt, Aufnahme, Vereinsverwaltung und gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation erforderlich sind. Kategorien, Zwecke und Fristen müssen mit den tatsächlich eingesetzten Systemen übereinstimmen.
Für eingesetzte Dienstleister gelten die anwendbaren Anforderungen der DSGVO. Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Speicherorte und mögliche Drittlandübermittlungen werden dokumentiert und nach den anwendbaren DSGVO-Vorgaben behandelt.
Google Analytics wird über den Google Tag Manager nur nach Einwilligung geladen; Werbe- und Marketing-Tags bleiben deaktiviert. Das Cannanas-Anmeldeformular wird automatisch eingebettet; weitere externe Dienste öffnen erst nach aktiver Auswahl.
Häufige Fragen
Fragen aus dem bisherigen Webauftritt, redaktionell überarbeitet und um Datenschutzthemen ergänzt.
Mitgliedsdaten werden vertraulich, zweckgebunden und nach dem Grundsatz der Datenminimierung verarbeitet. Einzelheiten zu Kategorien, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherfristen stehen in der Datenschutzerklärung.
Nein. Für Aufnahme und Weitergabe sind gesetzlich vorgeschriebene Identitäts- und Mitgliedschaftskontrollen erforderlich. Die personenbezogenen Weitergabeaufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und müssen der zuständigen Behörde auf Verlangen elektronisch übermittelt werden. Nur die jährliche Übermittlung dieser Angaben für Evaluationszwecke erfolgt anonymisiert; die zugrunde liegenden Aufzeichnungen und behördlichen Kontrollen sind nicht anonym.
Für eingesetzte Dienstleister gelten die anwendbaren Anforderungen der DSGVO. Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Speicherorte und mögliche Drittlandübermittlungen werden berücksichtigt. Der Sitz eines Anbieters ist dabei nicht das alleinige Auswahlkriterium.
Je nach den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen nach der DSGVO insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten können insbesondere Löschung und Widerspruch begrenzen. Kontaktstelle und Verfahren werden in der vollständigen Datenschutzerklärung genannt.
Nein. AVK Club ist die Kurzbezeichnung der Anbauvereinigung für Kannabis e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Potsdam unter VR 9817.
Der operative Standort befindet sich in der Goerzallee in Berlin-Zehlendorf. Die Öffnungszeiten für Mitglieder sind Donnerstag bis Samstag, jeweils 17:00–19:00 Uhr. Zutritt und Weitergabe richten sich nach den gesetzlichen und vereinsinternen Voraussetzungen.
Die Eintragung als Verein und eine Erlaubnis nach § 11 KCanG sind unterschiedliche Nachweise. Ein konkreter Erlaubnisstatus wird erst veröffentlicht, wenn Behörde, Datum, Aktenzeichen, Geltungsdauer und räumlicher Umfang mit dem Bescheid abgeglichen sind.
Der Verein beschränkt die Aufnahme nach eigener Vorgabe auf Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Das ist eine vereinsinterne Voraussetzung.
Die Beitragsordnung nennt eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 €, einen Jahresbeitrag von 50 € sowie zwei mengenbezogene Modelle: flexibel zu 8 € je g ohne zwölfmonatige Mengenbindung oder zwölf Monate gebunden zu 6 € je g bei einer vereinbarten Mindestmenge ab 25 g pro Monat.
Für Mitglieder ab 21 Jahren gelten gesetzliche Höchstgrenzen von 25 g pro Kalendertag und 50 g pro Kalendermonat. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Menge; die vereinsinternen Voraussetzungen und die tatsächliche Verfügbarkeit bleiben maßgeblich.
Der Jahresbeitrag selbst wird nicht pausiert. Verbindliche Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.
Die aktive Mitwirkung der Mitglieder am gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau oder an unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten gehört zur Mitgliedschaft. Umfang, Aufgaben, Anleitung und Nachweis werden ausschließlich entsprechend der wirksam beschlossenen Satzung und den Mitgliedschaftsinformationen veröffentlicht.
Für die gesetzlich geregelte Weitergabe durch eine Anbauvereinigung ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Es handelt sich nicht um die Abgabe von medizinischem Cannabis. Weitergabe ist nur persönlich an Mitglieder und unter den gesetzlichen und vereinsinternen Voraussetzungen möglich.
Aktuell verfügbar sind G-Licious, Blueberry, London Pound Mint und Zwiz-Guava. Die übrigen acht aufgeführten Sorten sind nach aktueller Vereinsangabe voraussichtlich ab September 2026 verfügbar. Stand: 22.08.2026.