Aufnahme und Zutritt
Der Verein nimmt intern nur Personen auf, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Aufnahme und Weitergabe setzen die gesetzlich vorgesehenen Identitäts-, Alters- und Mitgliedschaftskontrollen voraus. Minderjährige haben keinen Zutritt zum befriedeten Besitztum.
Weitergabe und Information
Die Weitergabe erfolgt ausschließlich persönlich an Mitglieder und unter den gesetzlichen und vereinsinternen Voraussetzungen. Versand und Lieferung sind ausgeschlossen. Mitglieder erhalten die gesetzlich vorgesehenen chargenbezogenen Angaben und Gesundheitshinweise.
Prävention und Qualitätssicherung
Der Verein verbindet gemeinschaftlichen Eigenanbau mit Aufklärung, Suchtprävention, dokumentierten Prozessen und regelmäßigen Untersuchungen der angebauten Chargen. Bei Fragen oder Beratungsbedarf erreichen Sie den Verein unter anfrage@avkclub.de.