Eintragung im Vereinsregister
Die Anbauvereinigung für Kannabis e.V. ist nach den veröffentlichten Vereinsangaben beim Amtsgericht Potsdam unter VR 9817 eingetragen. AVK Club ist die verwendete Kurzbezeichnung.
Erlaubnis nach § 11 KCanG
Eine konkrete Aussage zum Erlaubnisstatus wird auf der Website erst veröffentlicht, wenn die zuständige Behörde, das Datum, das Aktenzeichen, die Geltungsdauer und der räumliche Umfang vollständig mit dem behördlichen Bescheid abgeglichen sind.
Bis zu diesem Dokumentenabgleich ist aus der Vereinsregistereintragung allein keine Erlaubnis nach § 11 KCanG abzuleiten.
Zuständige Behörde
Die behördliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem rechtlichen Sitz der Anbauvereinigung. Für Anbauvereinigungen mit Sitz in Brandenburg stellt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Informationen zum Verfahren bereit.
FAQ
Häufige Fragen
Ist die Eintragung als e.V. dasselbe wie eine Erlaubnis nach KCanG?
Nein. Vereinsregistereintragung und Erlaubnis nach § 11 KCanG sind unterschiedliche Nachweise.
Welche Erlaubnisangaben veröffentlicht der AVK Club?
Eine konkrete Statusangabe soll erst nach Abgleich von Behörde, Datum, Aktenzeichen, Geltungsdauer und räumlichem Umfang mit dem Bescheid veröffentlicht werden.
Warum ist für die Zuständigkeit Ludwigsfelde relevant?
Ludwigsfelde ist der rechtliche Vereinssitz. Die behördliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Sitz der Anbauvereinigung.
