Transparenz

Erlaubnis und rechtlicher Status

Die Eintragung als Verein und eine Erlaubnis nach § 11 KCanG sind unterschiedliche Nachweise. Diese Seite trennt die veröffentlichten Angaben klar voneinander.

Inhalt aktualisiert:

Vereinsname
Anbauvereinigung für Kannabis e.V.
Kurzbezeichnung: AVK Club
Vereinsregister
VR 9817
Amtsgericht Potsdam
Rechtlicher Sitz
Ludwigsfelde
Verwaltung, kein Mitgliederverkehr

Eintragung im Vereinsregister

Die Anbauvereinigung für Kannabis e.V. ist nach den veröffentlichten Vereinsangaben beim Amtsgericht Potsdam unter VR 9817 eingetragen. AVK Club ist die verwendete Kurzbezeichnung.

Erlaubnis nach § 11 KCanG

Eine konkrete Aussage zum Erlaubnisstatus wird auf der Website erst veröffentlicht, wenn die zuständige Behörde, das Datum, das Aktenzeichen, die Geltungsdauer und der räumliche Umfang vollständig mit dem behördlichen Bescheid abgeglichen sind.

Bis zu diesem Dokumentenabgleich ist aus der Vereinsregistereintragung allein keine Erlaubnis nach § 11 KCanG abzuleiten.

Zuständige Behörde

Die behördliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem rechtlichen Sitz der Anbauvereinigung. Für Anbauvereinigungen mit Sitz in Brandenburg stellt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Informationen zum Verfahren bereit.

Häufige Fragen

Ist die Eintragung als e.V. dasselbe wie eine Erlaubnis nach KCanG?

Nein. Vereinsregistereintragung und Erlaubnis nach § 11 KCanG sind unterschiedliche Nachweise.

Welche Erlaubnisangaben veröffentlicht der AVK Club?

Eine konkrete Statusangabe soll erst nach Abgleich von Behörde, Datum, Aktenzeichen, Geltungsdauer und räumlichem Umfang mit dem Bescheid veröffentlicht werden.

Warum ist für die Zuständigkeit Ludwigsfelde relevant?

Ludwigsfelde ist der rechtliche Vereinssitz. Die behördliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Sitz der Anbauvereinigung.