Aufnahme

Mitgliedschaft und Voraussetzungen

Diese Übersicht erklärt die veröffentlichten Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft beim AVK Club. Maßgeblich bleiben die gültige Satzung, die Beitragsordnung und die Prüfung im Aufnahmeverfahren.

Inhalt aktualisiert:

Vereinsinterne Altersgrenze
21 Jahre
Vollendung des 21. Lebensjahres
Aufenthalt
Deutschland
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
Mitgliedschaft
Eine Anbauvereinigung
keine parallele Mitgliedschaft

Persönliche Voraussetzungen

Der AVK Club beschränkt die Aufnahme vereinsintern auf Personen ab 21 Jahren. Außerdem ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen.

Vor der Aufnahme ist zu erklären, dass keine Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung besteht. Die erforderlichen Nachweise werden im Aufnahmeverfahren geprüft.

Aktive Mitwirkung im Verein

Zur Mitgliedschaft gehört die aktive Mitwirkung am gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau oder an unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten. Art und Umfang richten sich nach der wirksam beschlossenen Satzung und den vereinsinternen Abläufen.

Information vor dem Antrag

Vor einem Aufnahmeantrag sollten Beiträge, Datenschutz, Weitergaberegeln und die organisatorischen Abläufe vollständig geprüft werden. Ein Antrag begründet keinen automatischen Anspruch auf Aufnahme oder auf eine bestimmte Weitergabemenge.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter nimmt der AVK Club Mitglieder auf?

Die vereinsinterne Aufnahmevoraussetzung ist die Vollendung des 21. Lebensjahres. Sie ist von der allgemeinen gesetzlichen Altersgrenze zu unterscheiden.

Kann ich gleichzeitig Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen sein?

Nein. Vor der Aufnahme ist zu erklären, dass keine Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung besteht.

Gehört aktive Mitarbeit zur Mitgliedschaft?

Ja. Mitglieder wirken am gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau oder an unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten mit. Einzelheiten regelt die Satzung.