Anbauvereinigung: nicht-gewerblich und nur für Mitglieder
Eine Anbauvereinigung ist ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft. Sie benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 11 KCanG, um gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und innerhalb des gesetzlichen Rahmens persönlich an Mitglieder zum Eigenkonsum weiterzugeben.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist kein gewöhnlicher Kaufvorgang. Aufnahmevoraussetzungen, aktive Mitwirkung, Beiträge, Mengenbegrenzungen und Dokumentation gehören zum geregelten Vereinsbetrieb. Die Weitergabe darf ausschließlich bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der beteiligten Mitglieder erfolgen; Versand und Lieferung sind ausgeschlossen.
Ein Cannabis-Shop ist keine Kategorie des KCanG
Das Konsumcannabisgesetz hat keinen allgemeinen, frei zugänglichen Einzelhandel für Konsumcannabis geschaffen. Ein Ladenlokal, das Zubehör oder andere rechtlich zulässige Waren anbietet, ist deshalb nicht automatisch eine Stelle, die Konsumcannabis an die Öffentlichkeit abgeben darf.
Auch eine Anbauvereinigung wird nicht durch Standort, Öffnungszeiten oder einen Mitgliedsbeitrag zum Shop. Zutritt und Weitergabe bleiben auf Mitglieder und die gesetzlichen sowie vereinsinternen Voraussetzungen begrenzt. Wer nur spontan ein Produkt kaufen möchte, nutzt damit nicht das Modell einer Anbauvereinigung.
- kein öffentlicher Verkauf durch die Anbauvereinigung
- keine Laufkundschaft und keine Lieferung
- persönliche Alters- und Mitgliedschaftskontrolle
- nicht-gewerblicher Vereinszweck statt Einzelhandel
Apotheke: medizinische Versorgung auf Rezept
Medizinalcannabis folgt einem anderen Rechtsrahmen. Es wird ärztlich verschrieben und von Apotheken im Rahmen der medizinischen Versorgung abgegeben. Diagnose, Therapieentscheidung und pharmazeutische Beratung gehören in diesen Bereich.
Eine Anbauvereinigung ersetzt weder ärztliche Behandlung noch Apotheke. Die Weitergabe an Mitglieder ist nicht medizinisch, und Vereinsinformationen dürfen nicht als individuelle Gesundheits- oder Therapieempfehlung verstanden werden.
Was das für den AVK Club bedeutet
Der AVK Club ist die Kurzbezeichnung der Anbauvereinigung für Kannabis e.V. und kein öffentliches Ladengeschäft. Der operative Standort in der Goerzallee in Berlin-Zehlendorf dient den geregelten Abläufen für Mitglieder. Der Verein beschränkt die Aufnahme nach eigener Vorgabe auf Personen ab 21 Jahren.
Diese Einordnung informiert über Organisationsformen. Sie wirbt weder für Cannabis noch ersetzt sie Rechts- oder medizinische Beratung im Einzelfall.
Quellen
Weiterführende amtliche Informationen
- Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz
- § 11 KCanG: Erlaubnispflicht
- § 19 KCanG: kontrollierte Weitergabe
- Bundesgesundheitsministerium: Cannabis als Medizin
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Entscheidungen.
