Ein Verein mit gesetzlich begrenztem Zweck

Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Ihr gesetzlicher Zweck ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum. Hinzu kommt die Information der Mitglieder über Prävention und Beratung.

Das unterscheidet die Anbauvereinigung von einer Verkaufsstelle: Es gibt keinen freien Verkauf an die Öffentlichkeit. Aufnahme, Zutritt, Mitwirkung und Weitergabe richten sich nach dem Gesetz sowie nach Satzung und wirksam beschlossenen Vereinsregeln.

Mitgliedschaft bedeutet aktive Mitwirkung

Das KCanG verlangt eine aktive Mitwirkung der Mitglieder am gemeinschaftlichen Eigenanbau. Gemeint sind eigenhändige Tätigkeiten beim Anbau oder unmittelbar damit verbundene Aufgaben. Die konkrete Aufgabenverteilung muss zur Organisation, zu den Qualifikationen und zu den Schutzmaßnahmen der Vereinigung passen.

Beim AVK Club werden die geltenden Aufnahmebedingungen und der Rahmen der Mitwirkung vor dem Antrag transparent erläutert. Maßgeblich bleiben die aktuelle Satzung, die Beitragsordnung und die vereinsinternen Abläufe. Ein Mitgliedsbeitrag ist deshalb nicht mit einem Kaufpreis für ein Produkt gleichzusetzen.

  • Mitglieder prüfen vor der Aufnahme die Voraussetzungen und Vereinsdokumente.
  • Unmittelbar anbau- oder weitergabebezogene Tätigkeiten unterliegen besonderen gesetzlichen Grenzen.
  • Weitergabe erfolgt ausschließlich persönlich an Mitglieder und im gesetzlichen Rahmen.

Vorstand, Dokumentation und Aufsicht

Die vertretungsberechtigten Personen tragen Verantwortung für die Organisation und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören Sicherung, Qualitätssicherung, Jugendschutz, Prävention und fortlaufende Dokumentation. Die zuständige Behörde kann die Einhaltung im Rahmen ihrer Aufsicht kontrollieren.

Transparenz bedeutet dabei nicht, sensible Betriebs- oder Personendaten öffentlich zu machen. Öffentlich sollten vor allem überprüfbare Angaben stehen: der juristische Name, der Vereinssitz, der operative Mitgliederstandort, die Aufnahmevoraussetzungen, die geltenden Zeiten und der dokumentbezogene Erlaubnisstatus.

Einordnung des AVK Club

AVK Club ist die Kurzbezeichnung der Anbauvereinigung für Kannabis e.V., eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter VR 9817. Der rechtliche Vereinssitz liegt in Ludwigsfelde und dient der Verwaltung; dort findet kein Mitglieder- oder Publikumsverkehr statt. Der operative Standort für Mitglieder befindet sich in der Goerzallee in Berlin-Zehlendorf.

Diese Veröffentlichung dient der sachlichen Information. Sie ist keine Aufforderung zum Konsum und kein Angebot an die Allgemeinheit.

Weiterführende amtliche Informationen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Entscheidungen.