Klare Zugangsbeschränkungen
Minderjährige dürfen das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung nicht betreten. Cannabis darf ausschließlich persönlich an Mitglieder weitergegeben werden; Alter und Mitgliedschaft sind deshalb zentrale Prüfpunkte. Der AVK Club setzt für die Aufnahme zusätzlich eine vereinsinterne Altersgrenze von 21 Jahren voraus.
Auch die Außendarstellung ist begrenzt. Das KCanG untersagt werbende Beschilderung und auffällige Gestaltung am Standort; eine sachliche Namensangabe ist zulässig. Der Konsum innerhalb des befriedeten Besitztums und in dessen Sichtweite ist verboten.
Prävention braucht Zuständigkeit
Der Vorstand ernennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragte oder Präventionsbeauftragten. Diese Person ist Ansprechstelle für Fragen der Suchtprävention, bringt nachgewiesene Beratungs- und Präventionskenntnisse ein und wirkt an Erstellung und Umsetzung des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts mit.
Ein belastbares Konzept verbindet Zuständigkeiten mit konkreten Abläufen. Dazu gehören der kontrollierte Zutritt, sachliche Risikoinformationen, Hinweise auf Beratungsangebote und ein Verfahren für Situationen, in denen riskantes Konsumverhalten erkennbar wird.
- kein Zutritt für Personen unter 18 Jahren
- neutrale, nicht werbende Außendarstellung
- evidenzbasierte Informationen zu Risiken und Risikoreduktion
- Zugang zu örtlichen Beratungs- und Hilfsangeboten
Information bei der Weitergabe
Bei der Weitergabe schreibt das Gesetz eine neutrale Verpackung und konkrete Produktinformationen vor, darunter Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie durchschnittliche THC- und CBD-Gehalte. Zusätzlich müssen evidenzbasierte Hinweise zu Dosierung, Anwendung und Risiken verfügbar sein.
Besonders wichtig sind Hinweise zu erhöhten gesundheitlichen Risiken bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, zu Schwangerschaft und Stillzeit, zu Wechselwirkungen, Mischkonsum sowie zur eingeschränkten Fahrtüchtigkeit und zum Bedienen von Maschinen.
Sachliche Kommunikation statt Konsumanreiz
Information kann Schutzwirkung entfalten, wenn sie präzise, zugänglich und frei von Wirkversprechen ist. Deshalb trennt der AVK Club organisatorische Informationen, gemessene Laborwerte und allgemeine Risikohinweise voneinander.
Die Website soll bestehende Fragen beantworten. Sie vermeidet Aussagen, die Cannabis verharmlosen, besondere Wirkungen versprechen oder zum Konsum anregen.
Quellen
Weiterführende amtliche Informationen
- § 23 KCanG: Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
- § 21 KCanG: Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
- § 5 KCanG: Konsumverbote
- BMG: Mustercurriculum für Präventionsbeauftragte
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Entscheidungen.
