Warum Daten überhaupt erforderlich sind

Eine Anbauvereinigung muss prüfen können, wer Mitglied ist, ob die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind und ob gesetzliche Höchstmengen eingehalten werden. Auch Mitgliederverwaltung, Beitragsabwicklung und die sichere Organisation des Vereins benötigen eindeutig zugeordnete Angaben.

Bei der persönlichen Weitergabe schreibt das KCanG eine strikte Kontrolle von Alter und Mitgliedschaft anhand von Mitgliedsausweis und amtlichem Lichtbildausweis vor. Die Identitätsprüfung ist damit Teil des geregelten Ablaufs und nicht bloß eine freiwillige Formalität.

Was § 26 KCanG dokumentiert sehen will

Für die Rückverfolgbarkeit müssen Anbauvereinigungen fortlaufende Aufzeichnungen führen. Bei der Weitergabe von Cannabis gehören dazu Name, Vorname und Geburtsjahr des Mitglieds sowie Menge, durchschnittlicher THC-Gehalt und Datum der Weitergabe. Weitere Aufzeichnungen betreffen Bestände, Anbau, Vernichtung, Vermehrungsmaterial und bestimmte Transporte.

Diese gesetzlichen Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen elektronisch zu übermitteln. Zusätzlich werden bestimmte Jahresangaben bis zum 31. Januar für das Vorjahr anonymisiert übermittelt. Eine solche Übermittlung ist keine Veröffentlichung im Internet.

  • Identität und Mitgliedschaft für den kontrollierten Zugang
  • personenbezogener Nachweis der einzelnen Weitergabe
  • Mengen- und Bestandsdaten für Rückverfolgbarkeit
  • anonymisierte Jahresmeldung für die gesetzliche Evaluation

Datenschutz begrenzt Nutzung und Zugriff

Auch gesetzlich erforderliche Daten dürfen nicht beliebig genutzt werden. Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und angemessene Sicherheit gehören zu den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung. Zugriffsrechte und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen müssen zum Risiko passen.

Die zuständige Behörde darf Unterlagen und Daten im gesetzlich bestimmten Umfang zur Überwachung erheben und verarbeiten. Eine Weitergabe an andere Stellen ist nicht grenzenlos, sondern an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Für Mitglieder bleibt die Datenschutzerklärung die zentrale Information über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Betroffenenrechte.

Transparenz bedeutet nicht öffentliche Mitgliederlisten

Öffentlich nachvollziehbar sollten die Organisation, Zuständigkeiten und Datenschutzgrundsätze sein. Namen, individuelle Bezugsmengen oder andere Mitgliederdaten gehören dagegen nicht auf eine öffentliche Website oder in ein frei zugängliches Verzeichnis.

Der AVK Club trennt deshalb institutionelle Information von personenbezogener Dokumentation. Auskunfts-, Berichtigungs- oder Datenschutzanfragen können über die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktwege gestellt werden.

Weiterführende amtliche Informationen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Entscheidungen.